Entfristungen im Stadtraumservice

Der Gemeinderat möge beschließen, dass es zukünftig nach einjähriger Tätigkeit im Eigenbetrieb Stadtraumservice zu keinem weiteren befristeten Arbeitsvertrag kommen soll.

Die bereits bestehenden wiederholt befristeten Verträge sollen stufenweise in einem Zeitraum von zwei Jahren, also bis Ende 2022 entfristet werden.

Dabei darf es Ausnahmen aus angemessenen Sachgründen geben, beispielsweise bei Krankheitsvertretungen oder nach und im Ausbildungsverhältnis.

 

Begründung:

Langjährig und wiederholt befristete Beschäftigung trotz guter Arbeit nimmt den betroffenen Beschäftigten die Planungssicherheit für ihre Zukunft. Der Stadtraumservice sollte in der Lage sein, nach einjähriger Tätigkeit die Arbeitsqualität der Beschäftigten einzuschätzen. Somit benötigt es keine weitere befristete Tätigkeit.

Durch die Entfristung müssen dann Verträge auch nicht jährlich neu aufgesetzt werden, Verwaltungsaufwand kann eingespart werden. Darüber hinaus bietet ein sicheres Beschäftigungsverhältnis seitens des Stadtraumservice einen Vorteil auf dem Arbeitsmarkt und ermöglicht so eine gute Personalgewinnung.

Von unserem Informationsstand ausgehend halten wir es für eine realistische Einschätzung, im gesamten Stadtraumservice 2021 noch 20 Beschäftigten einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu ermöglichen. Laut V548/2020 arbeiten 69 Beschäftigte befristet beim Stadtraumservice. Unter Berücksichtigung, dass ein Teil dieser Beschäftigten noch kein Jahr im Stadtraumservice tätig ist oder teilweise unter Ausnahmen wie der Krankheitsvertretung fällt, sollte es realistisch sein, die restlichen Beschäftigungsverhältnisse bis 2022 zu entfristen.

Neu eingestellten Beschäftigten soll zukünftig ein „Kettenvertrag“ erspart bleiben und sie sollen nach einjähriger Tätigkeit einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten.