Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige

Der Gemeinderat möge beschließen:  Der zuständige Fachbereich prüft, in welchen Kiosken und Geschäften Lachgas an Minderjährige verkauft wird, und setzt sich für ein Verkaufsverbot für Lachgas an Minderjährige sowie eine generelle Einschränkung des Verkaufs ein.

 

Begründung:

Die Zahl der Lachgas-konsumierenden Minderjährigen wächst auch in Mannheim. Das bestätigte ein SWR-Bericht vom Mai diesen Jahres*. Darin wird der uneingeschränkte Verkauf von Lachgas dokumentiert und über die gesundheitlichen Risiken des Konsums bis hin zum Tod aufgeklärt. Lachgas kann auch zu schwerwiegenden Nervenschäden führen. Deshalb ist es wichtig, die freie Verfügbarkeit von Lachgas für Kinder und Jugendliche durch eine gesetzliche Regelung und verschärfte Kontrollen möglicher Verkaufsstellen zu unterbinden.

Auch für Heranwachsende und Erwachsene ist der Lachgas-Konsum gefährlich. Deshalb sollte der Verkauf auch für diese Altersgruppen eingeschränkt werden.

Sollten die rechtlichen Möglichkeiten als Kommune für ein Verbot des Lachgas-Verkaufs an Minderjährige nicht ausreichen, soll sich die Stadt über politische Einflussnahme, z.B. über den Deutschen Städtetag bzw. Städtetag Baden-Württemberg, dafür starkmachen.

 

*) https://www.ardmediathek.de/video/swr-aktuell-baden-wuerttemberg/sendung-19-45-uhr-vom-30-5-2024/swr-bw/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzIwNTgxMjU (der erste Beitrag)