Bösfeld und angrenzende Gebiete als Landschaftsschutzgebiet

Der Gemeinderat möge beschließen:  Die Gemarkungen Bösfeld, Hermsheimer Feld und Kloppenheimer Feld zwischen der Autobahn A656, dem Güterbahnhof Mannheim, der Xaver-Fuhr-Straße und der Siedlungsgrenze des Stadtteils Hochstätt werden zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit entsprechender Satzung ernannt.

 

Begründung:

Das Bösfeld ist Heimat für die größte Feldhamster-Population Baden-Württembergs. Feldhamster sind nach der Roten Liste Baden-Württemberg vom Aussterben bedroht und europaweit „streng geschützt“. Die Stadt Mannheim ist gesetzlich zur Sicherung einer eigenständig überlebensfähigen Population verpflichtet. Momentan leben 150-200 Feldhamster auf Mannheimer Feldern, überwiegend oder ausschließlich in der Gemarkung Bösfeld, die so lange zu schützen sind, bis ihr Überleben ohne menschliche Hilfe gesichert ist. Die Stadt Mannheim hat dafür ein eigenes Artenhilfsprogramm.

Immer wieder werden Überlegungen laut, das Bösfeld trotz streng geschützter Feldhamsterpopulation zu bebauen. Dem muss ein deutlicher ordnungsrechtlicher Riegel vorgeschoben werden. Als effektiv erweist sich die Verordnung als Landschaftsschutzgebiet. Damit kann eine Veränderungssperre verfügt werden, die eine Bebauung außer in besonders begründeten Fällen untersagt.

In Mannheim sind rund 28 Prozent der Stadtfläche als LSG ausgewiesen, darunter einige vergleichbar dem Bösfeld fast ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Flächen wie das LSG Straßenheimer Hof oder das LSG Langgewann.

Da die Fläche zwischen SAP-Arena und Hochstätt neben dem Bösfeld weitere Gemarkungen umfasst, beantragen wir auch für diese eine Einbeziehung ins LSG. Die Verwaltung wird entsprechend mit der Festlegung der Fläche und dem Ausarbeiten einer Satzung beauftragt.