Mannheim liegt bei den Betreuungsquoten bei Kinder unter drei Jahren deutlich unter dem Schnitt vergleichbarer Großstädte in Baden-Württemberg. Nun ist zwar eine Reihe von neuen Projekten in Planung, aber das reicht nicht, um die Versäumnisse der Vergangenheit aufzufangen.
Dazu die Mannheimer Abgeordnete Gökay Akbulut:
„Die Betreuungsquote der unter Dreijährigen in Mannheim ist auffallend gering. Während Heidelberg und Freiburg auf rund 45% und Stuttgart und Karlsruhe immerhin noch bei 39% liegen, schneidet Mannheim mit 28% deutlich schlechter ab. Im Bereich der über Dreijährigen sieht die Situation sogar noch verheerender aus. Gleichzeitig sollen Einrichtungen kirchlicher Träger geschlossen werden, was nicht nur in Mannheim ein gleichwohl bekanntes Problem darstellt.
Hier spiegeln sich Versäumnisse der letzten Jahre ab. Wenn rund 800 Kinder im Ü3 und U3 Bereich keinen Betreuungsplatz haben ist schnelles Handeln gefragt, beispielweise durch modulare Holzbauweise und beschleunigte Verfahren. Kitas sind schließlich die ersten Bildungseinrichtungen, die unsere Kinder besuchen. Hier darf niemand zurückgelassen werden!“
Stadträtin Nalan Erol, fachpolitische Sprecherin für Bildung, Betreuung und Familie der Fraktion Lipartie ergänzt:
„Die Situation im Ü3-Bereich ist so angespannt, dass Kinder teilweise in den Krippen bleiben müssen, weil es nicht genug Kita-Plätze gibt. Das darf nicht sein. Kinderbetreuung ist eine wichtige Säule kommunaler Infrastruktur. Sie muss wohnort- und arbeitsplatznah zur Verfügung stehen und darf Familien nicht in den finanziellen Ruin treiben. Für uns als LINKE ist klar: Kitas müssen gebührenfreie werden und sie gehören in die öffentliche Hand! Es kann nicht sein, dass die Versäumnisse der vergangenen Jahre durch Privatisierungen kompensiert werden. Inzwischen tauchen zunehmend Konzerne auf, die mit hohen Renditeversprechen locken. Die Zeche zahlen am Ende die Eltern, die die hohen Beiträge schultern müssen.
Statt Privatinvestorenmodelle brauchen wir einen zügigen Ausbau in öffentlicher Hand. Krippen und Kitas dürfen nur an gemeinwohlorientierte Träger vergeben werden, die die Elternbeiträge weitestmöglich nach unten begrenzen und ihre Beschäftigten tariflich und darüber hinaus entlohnen.“