Teilregionalplan Windenergie: Windenergiegebiete auf Mannheimer Gemarkung ausweisen

Antrag zu TOP 4 in der Sitzung des AUT am 16.05.2024

Der Gemeinderat möge beschließen:  Die Stadt Mannheim setzt sich in ihrer Stellungnahme zur 1. Offenlage des Teilregionalplans Windenergie dafür ein, dass die im FNP Windenergie und in der Analyse des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim vorgesehenen bzw. geeigneten Flächen für Windenergie außerhalb des Käfertaler Waldes weiterhin als solche im Teilregionalplan Windenergie vorgesehen werden. Dabei sollen explizit auch Teilflächen von unter 20 ha und für weniger als 3 Windkraftanlagen berücksichtigt werden.

 

Begründung:

Die Flächen nördlich der A6 und westlich der B44 sowie auf der Friesenheimer Insel entlang des Rheins sind gemäß V597/2017 und Analyse des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim von 2023 prinzipiell möglich für Windenergieanlagen. Dass sich Windenergie auch auf Mannheimer Gemarkung „lohnt“, zeigt der EB Stadtentwässerung, der das Mannheimer Klärwerk bei Sandhofen mit einer Windkraftanlage ausstatten wird. In dessen Umgebung wären weitere Windkraftanlagen möglich. Jede Kilowattstunde erzeugter Strom aus erneuerbaren Energiequellen ist ein Beitrag zum Klimaschutz.

Mit der Ausweisung von Windenergiegebieten auf Mannheimer Gemarkung soll die Stadt Mannheim einen Beitrag leisten zur Erfüllung des Flächenbeitragswerts von 1,8 %, welcher nicht erst zum Stichtag 31.12.2032, sondern gem. KlimaG BW bereits zum 30.09.2025 erreicht werden soll. Dadurch sollte die Stadt verhindern, dass in Mannheim überall im Außenbereich Windenergieanlagen privilegiert zuzulassen sind („Super-Privilegierung“ von Windenergieanlagen).