Der Gemeinderat möge beschließen: Der Radschnellweg Heidelberg-Mannheim wird auf Mannheimer Stadtgebiet ohne Barrieren und Hindernisse angelegt, die zugunsten des KFZ-Verkehrs den Verkehrsfluss auf dem Radschnellweg abbremsen. Dies gilt auch für Zufahrten zu Vereins-, Firmen- und Privatgrundstücken, konkret an der Querung der Straße In der Anlage zur Zufahrt Parkplatz MHC und Gaststätte Glashaus.
Begründung:
Im Mannheimer Morgen vom 02.05.2024 wird beschrieben, dass auf Drängen des Hockeyclubs MHC e.V. auf der Straße Am Neckarkanal die Verkehrsführung des Radschnellwegs Heidelberg-Mannheim dahingehend geändert wurde, dass die Zufahrt zum Parkplatz des Restaurants Glashaus dauerhaft gewährleistet wird. Zu diesem Zweck werden auf dem Radschnellweg – Zitat: – „vor und nach der Querungsstelle überdies Pfosten aufgestellt, um ,eine Entschleunigung der Radfahrer‘ zu erreichen“. Das heißt, ein Radschnellweg, der klar definiert zur zügigen und weitgehend querungsfreien Fortbewegung per Fahrrad angelegt und zu diesem Zweck mit mehreren Millionen Euro Landesmitteln gefördert wird, wird zugunsten einer PKW-Zufahrt für Besucher*innen einer Sporteinrichtung und eines gastronomischen Betriebs ausgebremst. Das widerspricht ganz klar dem Zweck eines Radschnellwegs und ist völlig inakzeptabel.
Nach der Fehlplanung des Radschnellwegs Mannheim-Weinheim im Übergang Unterführung Feudenheimer Straße zur Straße Neckarplatt, bei der ebenfalls der Radverkehr klar gegenüber dem KFZ-Verkehr benachteiligt wird und damit Fördermittel nicht ihrem Zweck entsprechend eingesetzt wurden, ist dies die nächste Zweckentfremdung zu Ungunsten des Radverkehrs.
Die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung für diese verkehrspolitischen Schildbürgerstreiche müssen einsehen, dass Fördermittel für mehr Radverkehr nicht dazu dienen dürfen, den bequemen Fortbestand des Autoverkehrs zu sichern.
Wir fordern, dass sowohl die Verbindung zwischen Neckarplatt und Unterführung Feudenheimer Straße wie auch die Planung für den Radschnellweg auf der Straße Am Neckarkanal zweckgemäß für den Radverkehr optimiert werden und der KFZ-Verkehr nur nachrangig berücksichtigt wird. Dies gilt selbstverständlich für alle Radschnellwege und Fahrrad-Vorrangrouten auf Mannheimer Stadtgebiet.