Ehrung von Elisabeth Selbert durch Benennung der B38a-Brücke über den Rangierbahnhof

Der Gemeinderat möge beschließen:  In Mannheim wird eine Brücke nach Elisabeth Selbert, eine der vier Mütter des Grundgesetzes, benannt. Vorzugsweise soll die Brücke der B38a über den Rangierbahnhof mit diesem Namen versehen werden.

 

Begründung:

Elisabeth Selbert, geboren 1896 und gestorben 1986, war eine Politikerin und Juristin. Als Mitglied  des Parlamentarischen Rats 1948/1949 war sie eine der vier „Mütter“ des Grundgesetzes. Dass die Gleichberechtigung in den Grundrechteteil des Grundgesetzes aufgenommen worden ist, war größtenteils ihr Verdienst. Mit Unterstützung von Frauenrechtsorganisationen und anderen Abgeordneten des Parlamentarischen Rats konnte sie schlussendlich den Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (Artikel 3 GG) durchsetzen. Infolgedessen entstand auch das Gleichberechtigungsgesetz, das 1957 verabschiedet wurde.

Zum 70. Grundgesetz-Jubiläum 2019 gab es im Rathaus eine Ausstellung über die vier Mütter des Grundgesetzes. Darin wurde die Leistung von Elisabeth Selbert deutlich gewürdigt.

Bisher hat Mannheim nur den „Vater“ des Grundgesetzes Carlo Schmid geehrt. Daher ist unseres Erachtens die Brücke der B38a über den Rangierbahnhof, die bisher keinen Namen trägt, geeignet, um sie nach Elisabeth Selbert zu benennen. Somit wären sowohl einer der „Väter“ als auch eine der „Mütter“ des Grundgesetzes entlang einer bedeutenden Straße geehrt. Im Jahr des 75. Jubiläums des Grundgesetzes wäre dies auch ein wichtiges Bekenntnis zur deutschen Verfassung.

 

Foto: Erna Wagner-Hehmke / Stiftung Haus der Geschichte, EB-Nr. 1987/1/32.0147