Entwicklung Steuerbefreiung für Tierheim-Hunde

Die Verwaltung möge berichten:

  1. Für wieviele Hunde wurde seit Inkrafttreten der Satzung zur Änderung der Hundesteuer-Satzung am 01.01.2020 die Hundesteuer erlassen?
  2. Wieviele Listen-Hunde betrifft seitdem die Hundesteuerbefreiung?
  3. Ist der Anteil an Hunden aus dem Tierheim bei der Hunde-Anmeldung in Mannheim seit der Einführung gewachsen und wenn ja, wie stark?

 

Begründung:

Am 02.04.2020 beschloss der Gemeinderat auf Grundlage einer mehrheitlichen Zustimmung in den Haushaltsverhandlungen für 2020 zum Antrag A721/2019 der Fraktion LI.PAR.Tie. den Erlass der „Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mannheim“ in der Beschlussvorlage V124/2020 rückwirkend zum 01.01.2020. Die seitdem vergangenen vier Jahre dürften aussagekräftig genug sein, um zu überprüfen, ob die Satzung die gewünschte Steuerungswirkung entfaltet hat und das Tierheim Mannheim anteilig an allen Hundeanmeldungen mehr Hunde vermitteln konnte und kann.