Konsequenzen aus dem Brand der Kauffmannmühle

Die Verwaltung möge berichten:

  1. Hat die Untere Denkmalschutzbehörde den Eigentümer bzw. Investor der Kauffmannmühle in die Pflicht genommen, sein Denkmal zu sichern?
    1 a) Liegen der Verwaltung mögliche Gründe für eine fahrlässige Brandstiftung vor?
  2. Wie viele Gebäude in welchen Stadtteilen sind unbewohnt oder untergenutzt und stehen unter Denkmalschutz?
    2 a) Bei welchen Objekten liegt eine Bauanfrage vor, wo wurden Baugenehmigungen erteilt?
  3. Gilt ein Baugebot für solche Objekte? Gibt es nach Erteilung einer Baugenehmigung eine Frist zur Umsetzung des Bauvorhabens?

 

Begründung:

Der schwere Brand der Kauffmannmühle im Jungbusch, der diese weitgehend zerstört hat, hat Entsetzen in der Stadt ausgelöst und wirft – auch nach Einstellung der Ermittlungen – noch viele Fragen auf. Es ist für die Bevölkerung nicht nachvollziehbar, wieso ein denkmalgeschütztes Gebäude über Jahrzehnte zusehends verfällt und trotz Bauanträgen und -genehmigungen keinerlei Bauaktivitäten zu erkennen waren/sind, um den weiteren Verfall zu verhindern.

Wir bitten daher um eine Klärung des Sachverhalts und wie sich die Situation an anderen denkmalgeschützten und leerstehenden bzw. untergenutzten Gebäuden darstellt.

 

Foto: Kommunalinfo Mannheim