Die Verwaltung möge berichten:
- Warum wird das am 19.05.2020 beschlossene Kontingent gemäß V239/2020 in Höhe von 50 Geflüchteten als Bündnismitglied der „Städte Sicherer Häfen“ (nach Angaben des Justizministeriums BW) nicht erfüllt?
- Was ist die Herkunft und wie groß ist die Anzahl der Geflüchteten, die ausschließlich im Zuge des Kontingents als Bündnismitglied der „Städte Sicherer Häfen“ aufgenommen wurden und über andere Verpflichtungen nicht aufgenommen worden wären?
Begründung:
Das Justizministerium von Baden-Württemberg hat am 21. Dezember 2021 eine Anfrage an alle Städte geschickt, die sich als Sicherer Hafen definiert haben, und nachgefragt, wie viele Geflüchtete sie über die verpflichtenden Quoten hinaus aufnehmen würden. Laut Justizministerium haben nur drei Städte geantwortet. Die Zahl der angebotenen zusätzlichen Aufnahmeplätze liege lediglich bei ca. 50. Staatssekretär Lorek (CDU) hat daraufhin geäußert, er sei sehr enttäuscht vom Bündnis „Städte Sicherer Häfen“.
Die Stadt Mannheim hat sich am 09.07.2019 dem Städte-Appell „Sicherer Hafen“ und am 19.05.2020 dem Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ angeschlossen. Damit hat sich Mannheim gemäß Beschlussvorlage V239/2020 verpflichtet, über die bestehenden Verteilungsschlüssel hinaus Sonderkontingente an Geflüchteten aufzunehmen, z.B. Gerettete aus Seenot-Einsätzen oder Menschen aus überfüllten griechischen Lagern. Bisher sind aber keine oder nur wenige zusätzliche Geflüchtete über die Zuweisungen hinaus aufgenommen worden – mit Ausnahme Ukrainischer Geflüchteter. Das ist zwar zu begrüßen, erfüllt aber nicht die Verpflichtungen im Bündnis „Städte Sicherer Häfen“.
Da sich die Situation der Geflüchteten auf den Fluchtrouten und in den überfüllten Lagern in Griechenland nicht verbessert hat, erwarten wir, dass die Stadt ihre Zusage als Bündnismitglied der „Städte Sicherer Häfen“ erfüllt und mindestens 50 Geflüchtete aufnimmt, die nicht über Zuweisungen, Sonderregelungen für Geflüchtete aus der Ukraine oder andere Verpflichtungen nach Mannheim kommen würden.