Bauliche Entwicklungen im Felina-Areal: Preisgünstigen Wohnraum sichern und schaffen!

Die Verwaltung möge berichten:

1. Welche konkreten Planungen hat die Projektentwicklungsgesellschaft Cube Real Estate, die das gesamte Felina-Areal in der Neckarstadt-Ost erworben hat, für dieses Gelände?

2. Welche Möglichkeiten hat die Stadt, den Investor zu überzeugen oder zu verpflichten, auf dem Felina-Areal preisgünstigen oder preisgebundenen Wohnraum zu schaffen, entweder über die Inanspruchnahme von Mitteln der Landeswohnraumförderung oder über eine freiwillige Einhaltung der Sozialquote?

3. Ist geplant, im Bereich des Felina-Areals einen Bebauungsplan aufzustellen?
Wenn ja, wie kann hierüber die Sozialquote für das Areal verpflichtend werden, bevor die Projektentwicklungsgesellschaft mit Baumaßnahmen beginnt?
Wenn nein, wieso nicht?

Begründung:

Das Felina-Areal umfasst ein großes Gebiet im Herzstück der Neckarstadt-Ost. Darin befinden sich kulturelle Einrichtungen, Vereine, Büros und Verwaltung, Wohnungen und Einzelhandel. Die Gebäude weisen rund 25.000 qm Mietfläche auf. Somit haben alle künftigen Nutzungen und baulichen Veränderungen einen großen Einfluss auf die Umgebung. Der Investor verspricht zwar in einer Pressemitteilung vom 3. November 2021, dass er sich eng mit den Bestandsmieter*innen und der Stadt Mannheim abstimmen möchte und dort ein gemischtes Quartier plant. Unklar ist jedoch, was genau geplant ist und in welchen Preissegmenten die geplanten Wohnungen vermietet oder verkauft werden. Zudem zeigen sich die Bestandsmieter*innen verunsichert. Dabei ist zu befürchten, dass hier erneut hochpreisige Mietwohnungen oder Eigentumswohnungen entstehen, die am Bedarf in der Neckarstadt-Ost und in Mannheim vorbeigehen. Die Mehrheit der Wohnungssuchenden benötigt preiswerten Wohnraum statt zweistelliger Quadratmetermieten. Deshalb muss als Ziel gelten, die Sozialquote hier zur Anwendung zu bringen oder geförderten Wohnraum zu realisieren.

Mit der Verabschiedung des 12-Punkte-Programms wurde festgelegt, dass in neuer Wohn- bzw. Mischbebauung auf Flächen mit neuem Planungsrecht eine Quote von mindestens 30 Prozent Anteil preiswerter Wohnraum erfüllt werden muss. In Gebieten außerhalb bestehender Bebauungspläne bzw. bei der Erneuerung von Bestandsgebäuden gilt dies derzeit nicht. Generell müssen alle Möglichkeiten zur Durchsetzung oder, wo dies nicht möglich ist, zu einvernehmlichen Vereinbarungen geprüft werden. Daher muss geprüft werden, inwieweit beim Felina-Areal ein Bebauungsplan die Sicherung dieser wohnungspolitischen Ziele und die Vermeidung unerwünschter städtebaulicher Entwicklungen unterstützen kann.