Columbus als vorbildlich nachhaltiges Gewerbegebiet: Mehr Grün durch sparsame Flächennutzung

Der Gemeinderat möge beschließen:

Die für Pkw-Stellplätze vorgesehene Fläche zwischen den Teilflächen SO1 und SO2 im Bebauungsplan 71.50 „Columbus“ wird als öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Die erforderlichen Pkw-Stellplätze für den Möbel- und den Baumarkt werden auf den jeweiligen Grundstücken in Form einer Tiefgarage oder Parkpalette untergebracht.

Begründung:

Um den Versiegelungsgrad zu verringern und um einen nachhaltigen Umgang mit den knappen verfügbaren Flächen im Stadtgebiet zu unterstützen, wird auf die Einrichtung großflächiger ebenerdiger Pkw-Stellplätze verzichtet. Im Sondergebiet 1 (Möbelfachmarkt) wird laut Bebauungsplan „Columbus“ der größte Teil der erforderlichen Pkw-Stellplätze in Form einer Tiefgarage untergebracht. Ein gleiches oder ähnliches Konzept kann auch für das Sondergebiet 2 (Bau- und Gartenmarkt) angewendet werden.

Baumarkt-Neubauten u.a. in Unterföhring und Wien belegen, dass auf weitläufige ebenerdige Pkw-Stellplätze vor dem Eingang zugunsten einer Tiefgarage verzichtet werden kann und das auch funktioniert. Schließlich wirbt der künftige Betreiber des Baumarkts auf Columbus mit nachhaltigem Handeln in seinem Unternehmen, was an diesem Standort entsprechend umgesetzt werden könnte. Columbus könnte dadurch als Vorbild für künftige flächenschonende Stadtentwicklung insbesondere von Gewerbegrundstücken und -gebieten dienen.