Schutz queerer und anderer besonders schutzbedürftiger Geflüchteter

Der Gemeinderat möge beschließen:

  1. Queere Geflüchtete erhalten eine separate Unterbringung und damit als besonders schutzbedürftige Gruppe besonderen Schutz.
  2. Die Verwaltung erstellt darüber hinaus ein Konzept, wie weitere schutzbedürftige Gruppen von geflüchteten Menschen besonders geschützt werden können, bspw. Menschen mit Behinderung, Frauen, insbesondere Schwangere, Minderjährige. Sie berichtet dem Gemeinderat über den aktuellen Stand.
  3. Die Stadt stellt 20 Prozent der Zuweisungsplätze für geflüchtete Menschen zur Verfügung, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder wegen ihrer Identität als nicht-binäre bzw. Trans-Menschen fliehen mussten.

 

Begründung:

Die Zustände in der Geflüchtetenunterkunft in der Bochumer Straße sind über einen akuten Bedarf hinaus untragbar. Aber auch andere große Sammelunterkünfte sind für viele Geflüchtete kein sicherer Ort. Momentan werden alle Geflüchteten gemeinsam untergebracht. Besonders schutzbedürftige Gruppen erhalten keinen speziellen Schutz und werden so nicht vor möglicher Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt geschützt.

Die Stadt Mannheim hat sich im Juli 2019 dem Bündnis „Sicherer Hafen” angeschlossen und erklärte sich im Juli 2021 zur „LGBTIQ Freedom Zone”. Wir erwarten daher, dass diesen Erklärungen auch weitere konkrete Maßnahmen folgen. Nur so kann sich an der Lebenssituation vieler geflüchteter Menschen in dieser Stadt etwas zum Positiven verändern.

Der Runde Tisch geschlechtliche und sexuelle Vielfalt hat im Jahr 2020 eine Zuweisungsquote von 20 Prozent gefordert, da Mannheim als Mitglied im „Rainbow Cities Network“ und als wichtiges Zentrum der LSBTIQ-Community queere Menschen besonders gut dabei unterstützen kann, hier Fuß zu fassen.