Der Gemeinderat möge beschließen: Die Stadt Mannheim, insbesondere Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz auch in seiner Funktion als Präsident des Städtetags Baden-Württemberg, unterstützt die Initiative der Städte Berlin, Hamburg und München für die Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts durch eine gesetzliche Neuregelung auf Bundesebene.
Begründung:
In seinem Urteil vom 09.11.2021 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts ausgeschlossen ist, wenn das Grundstück zum Ausübungszeitpunkt im Sinne der Sozialen Erhaltungssatzung regulär genutzt wird. Das BVerwG hatte die gesetzliche Vorschrift (§ 26 Nr. 4 Alt. 2 Bau-Gesetzbuch) so ausgelegt, dass es ausschließlich auf den Zustand zum Zeitpunkt des Verkaufs ankommt und nicht auf etwaige Absichten des Käufers in der Zukunft. Das bedeutet, dass in Stadtteilen mit Milieuschutzsatzungen das gemeindliche Vorkaufsrecht nicht ausgeübt werden kann und mit Erwerbern auch keine sogenannten Abwendungserklärungen geschlossen werden können, wenn nur für Bewohnerinnen und Bewohner nachteilige, zukünftige Nutzungsabsichten der Erwerber als Begründung angeführt werden.
Daraufhin haben sich am 21.01.2022 die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey, der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Peter Tschentscher, und der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München, Dieter Reiter, (alle drei SPD) auf eine gemeinsame Initiative zur Stärkung des gemeindlichen Vorkaufsrechts verständigt. Insbesondere auf angespannten Wohnungsmärkten in Gebieten mit Sozialen Erhaltungsverordnungen sind Vorkaufsrechte ein wichtiges Instrument.
In Mannheim wird die Anwendung dieses Instruments schon länger diskutiert. Befürworter*innen sehen darin die Möglichkeit, hohe Mietpreissteigerungen und Verdrängungstendenzen in betroffenen Stadtteilen zu bremsen und im Idealfall gänzlich aufzuhalten.
Die Bürgermeister und Bürgermeisterin der drei größten deutschen Städte betonen die Wichtigkeit einer gesetzlichen Neuregelung des gemeindlichen Vorkaufsrechts auf Bundesebene, weil nur so eine rechtssichere Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts zum Schutz der Wohnbevölkerung gewährleistet werden kann. Sie sehen dringenden Handlungsbedarf und werden sich auf Landes- und Bundesebene für eine Stärkung des gemeindlichen Vorkaufsrechts einsetzen.
Hierzu Franziska Giffey: „Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Berliner Rechtsstreit entschieden, das Urteil betrifft aber ganz Deutschland. Überall dort, wo die Wohnungsmärkte angespannt sind, brauchen wir wirksame und rechtssichere Instrumente zum Schutz von Mieterinnen und Mietern. Deshalb machen wir uns gemeinsam auf den Weg und werben beim Bund sowie den anderen Ländern dafür, hier die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die Kommunen in bestimmten Fällen in die Lage zu versetzen, das Vorkaufsrecht ausüben und Abwendungsvereinbarungen treffen zu können.“
Dieter Reiter ergänzt: „Wir als Kommune haben nur wenige Möglichkeiten, Mieterinnen und Mieter wirksam zu schützen. Mit dem Vorkaufsrecht konnten wir in den vergangenen Jahren oftmals sicherstellen, dass Wohnungen bezahlbar geblieben sind und eben nicht in Luxuswohnungen umgewandelt wurden.“