Jahrestag eines inakzeptablen Urteils: Vor genau einem Jahr, am 21.12.2020, hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Klage gegen Tiertransporte nicht-abgesetzter Kälber abgelehnt. Nachdem sich die Landesregierung Baden-Württemberg trotz grüner Führung bis heute weigert, die Transporte nach § 16a Satz 1 Tierschutzgesetz zu stoppen, war damit auch der juristische Versuch, sie dazu zu zwingen, gescheitert. Dabei bedeuten die Transporte für die nicht-abgesetzten Kälber im „Babyalter“ unter acht Wochen eine große Qual voller Hunger und Durst.
Nicht wenige Tierschutz-Aktive blickten voller Hoffnung auf die neue Bundesregierung. Doch von dort kommen bisher keine Signale, die EU-Tiertransportverordnung entsprechend zu bewerten und die Kälbertransporte zu stoppen. Unser Stadtrat Andreas Parmentier fordert nun als Mandatsträger der Tierschutzpartei die Landesregierung erneut auf, eine Verbotsverfügung gemäß § 16a zu verhängen und die Transporte der nicht-abgesetzten Kälber als Tierquälerei zu untersagen. Mit Recht weist er darauf hin, dass Tiere keine Ware, sondern fühlende Lebewesen sind. Das trifft umso mehr auf ganz junge Tierkinder zu.
Hintergrund-Informationen von PETA und von Vier Pfoten.