Konsequente Bodenbevorratung: Grundstücke in Neuhermsheim und Luzenberg in städtischem Eigentum behalten

Der Gemeinderat möge beschließen:

  1. Das Grundstück in Neuhermsheim, bei dem die Stadt das Vorkaufsrecht gezogen hat, bleibt in städtischem Eigentum oder wird an die GBG veräußert.
  2. Das Grundstück in Luzenberg (ehem. Musikinsel) bleibt in städtischem Eigentum.

 

Begründung:

Es ist notwendig, eine aktive Bodenbevorratung zu betreiben, um mittel- und auch langfristig preiswerten Wohnraum schaffen und sichern zu können sowie die Stadtentwicklung aktiv gestalten zu können. Hierfür muss die Zahl der Grundstücke in städtischem Eigentum steigen. Zweck des Bodenfonds kann es nicht sein, Grundstücke nur „durchzureichen“ und wieder auf dem freien Markt an profitorientierte Projektentwickler oder Investoren zu vermarkten.

Das Grundstück in Neuhermsheim soll in städtischem Eigentum verbleiben oder an die GBG weitergegeben werden, um hier dauerhaft preiswerten Wohnraum zu ermöglichen und zu sichern. Bei einem Übergang des Grundstücks an die GBG soll geprüft werden, wie unter Inanspruchnahme von Wohnraumfördermitteln alle dort entstehenden Wohnungen preisgünstig oder als Sozialwohnungen angeboten werden können.

Für die Musikinsel wird ein hoher sechsstelliger Betrag für die Freimachung dieses Geländes aus Mitteln des Bodenfonds verwendet, wobei diese Gelder auch für den Ankauf weiterer Grundstücke verwendet werden könnten. Wenn hierfür eine solche hohe Summe aus dem Bodenfonds verwendet wird, sollte dieses Grundstück auch angesichts der überragenden Bedeutung für die Entwicklung des Areals in städtischem Eigentum verbleiben.