Keine Gebührenerhebung für den Eintrag „divers“

Der Gemeinderat möge beschließen:  Für den Eintrag einer Namens- und Personenstandsänderung der geschlechtlichen Identität „divers“ wird auf dem Standesamt der Stadt Mannheim keine Bearbeitungsgebühr erhoben.

 

Begründung:

Bei einer Namens- und Personenstandsänderung nach einer Transition gemäß dem Transsexuellengesetz TSG fällt keine Gebühr an. Dies gilt jedoch nicht für die Änderung in „divers“. Dieser Eintrag ist zur Zeit nur für Menschen mit Intergeschlechtlichkeit möglich, d.h. bei einer medizinisch anerkannten Uneindeutigkeit der Geschlechtszuordnung, also weder eindeutig weiblich oder männlich.

Trotz dieser klaren Zuordnung, die leider nonbinäre Identitäten völlig ignoriert, wird für eine Namens- und Personenstandsänderung auf dem Standesamt eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro erhoben.

Um jede finanzielle Hürde abzubauen und als symbolischen Akt der Anerkennung der geschlechtlichen Identität „divers“ halten wir es für angebracht, auch für den Eintrag „divers“ keine Gebühr mehr zu erheben. Damit würde die Stadt Mannheim ein Zeichen für Toleranz und Offenheit gegenüber vielfältigen geschlechtlichen Identitäten zeigen.