Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Beschlussanlage B der Vorlage V259/2021 wird an den Stellen 2.4, 3.3 und 5.1 angepasst. Dabei wird der Punkt 3.3 Auswahlkriterien wie folgt verändert:
- Unter Punkt 2.2.2. wird das Mietshäusersyndikat aufgenommen.
- Der Punkt 3.3.1 Objektbezogene Kriterien wird mit 25% statt 50% gewichtet.
- Der Punkt 3.3.2: „Gruppenbezogene Kriterien“ wird in der Aufzählung ergänzt um die Begrifflichkeit Gemeinwohl.
- Der Punkt Preisgestaltung (bezahlbare Mieten bzw. Baupreis) wird aus der Ziffer 3.3.3 in die Ziffer 3.3.2 übernommen.
- Die Gewichtung des Punktes 3.3.2: Gruppenbezogene Kriterien wird von 30% auf 50% erhöht.
- Die Gewichtung des Punktes 3.3.3 wird auf 25% erhöht.
Zudem wird Punkt 2.4 Anforderungsprofil an den Projektbegleiter wie folgt ergänzt:
„Es kann auch ein Projektbegleiter aus anderen selbstverwalteten gemeinwohlorientierten Wohnprojekten herangezogen werden.“
Punkt 5.1 wird ergänzt:
„Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bereits in der Planungsphase und nicht erst nach Abschluss des Projektes.“
Begründung:
Die Förderung bezahlbaren Wohnraums und gemeinschaftlicher Wohnformen ist eine zentrale Aufgabe unserer Stadtgesellschaft. Dabei spielt auch die Wirkung der gemeinschaftlichen Wohnformen in der Nachbarschaft eine zentrale Rolle. In unserer alternden Gesellschaft muss ebenfalls dafür gesorgt werden, dass Menschen jeden Alters in ein funktionierendes soziales Umfeld eingebunden sind, auch wenn sie keine eigene Kernfamilie haben. Kriterien wie generationenübergreifende Projekte, die Gemeinwohlorientierung gemeinschaftlicher Wohnformen sowie die Förderung bezahlbaren Wohnens sollen deshalb bei der Grundstücksvergabe an solche Projekte stärker gewichtet werden als die bauliche Gestaltung des Objekts.
Gerade in der Konzept- und Planungsphase müssen bereits große Summen für Architekten und Berater aufgebracht werden, wobei die Gesellschafter oder Mitglieder des Wohnprojekts in Vorleistung treten müssen. Um eine zielgerichtete und zügige Planung und Realisierung zu unterstützen, wird die Auszahlung des Zuschusses vorgezogen.