Die Verwaltung möge berichten:
- Wie berechnet das von der Agentur für Arbeit und der Stadt Mannheim gemeinsam betriebene Jobcenter die Höhe der Übernahme von Mietkosten für die Unterkunft?
- Was sind die Obergrenzen der Mietkostenübernahme?
Begründung:
Für Menschen im Leistungsbezug ALG II werden zusätzlich zur Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe der Grundsicherung auch die Kosten für die Wohnungsmiete übernommen. Es gibt jedoch nachweislich viele Fälle, in denen die Übernahme nicht vollständig erfolgt. Die darüberhinausgehenden Kosten müssen die Betroffenen selbst tragen und damit die eigentlich für den Lebensunterhalt vorgesehenen Hilfen beschneiden. Dadurch sinkt ihr verfügbares Budget unter das Niveau der Grundsicherung.
Weder den Betroffenen noch Expert*innen aus den Sozialberatungen erscheinen die Übernahme-Festlegungen nachvollziehbar. Deshalb wollen wir wissen, auf welchen Grundlagen die Mietkostenübernahme und die Obergrenzen dafür ermittelt werden. Außerdem halten wir die rechtliche Grundlage für die Begrenzung der Mietkosten-übernahme für fragwürdig.