Mehr Sicherheit für den Fahrradverkehr durch Überholverbot

Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Verwaltung überprüft das Straßennetz der Stadt Mannheim auf gefährliche Abschnitte für Zweiradfahrerinnen und -fahrer durch die überwiegende Unterschreitung des seitlichen Mindestabstands überholender Kraftfahrzeuge, in der Regel aufgrund eines zu geringen Fahrbahnquerschnitts.

Für diese gefährlichen Abschnitte wird ein Überholverbot von Zweirädern durch KFZ erlassen und mit dem Schild 54.4 der Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 der StVO gekennzeichnet.

 

Begründung:

Die Verkehrswende kann nur gelingen, wenn der Fahrradverkehr gleichberechtigt, komfortabel und sicher fließen kann. Leider wird von motorisierten Verkehrsteilnehmern in engen Straßenabschnitten, etwa in den Quadraten, häufig der seitliche Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu den Fahrrad- und Pedelec-Fahrer*innen nicht eingehalten. Das stellt für diese Verkehrsteilnehmenden eine ernsthafte Gefährdung dar. Deshalb muss hier u.E. eine klare Kennzeichnung durch Verkehrsschilder zu mehr Verkehrssicherheit beitragen.

 

Anmerkung: Das Verkehrszeichen ist inzwischen in die StVO mit der Nummer 277.1 „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ aufgenommen worden, wird aber – Stand Juni 2022 – in Mannheim nicht aufgestellt.