Umgang mit der gesetzlichen Bleiberechtsregelung?

Die Verwaltung möge dem Gemeinderat berichten,

  1. Auf welche Art werden Meldepflichtige bei der Ausländerbehörde Mannheim durch diese auf die Bleiberechtsregelung für gut integrierte Geduldete des Landes Baden-Württemberg hingewiesen (z.B. Informationsblätter, mündliche Erläuterung)?
  2. Auf welche Art wurde das Personal der Ausländerbehörde darauf vorbereitet, entsprechend dem Beschluss der Landesregierung über die Bleiberechtsregelungen vom April 2017 aufzuklären (z.B. Dienstanweisungen, Informationsmaterialien, Fortbildungen)?
  3. Werden alle Geduldeten bei Vorsprachen oder Duldungsverlängerungen auf die Bleiberechtsregelung hingewiesen oder ausschließlich ein bestimmter Personenkreis? Falls letzteres zutrifft: Um welchen Personenkreis handelt es sich?
  4. Wird im Rahmen dieser Hinweise seitens der Ausländerbehörde auch auf weitere Möglichkeiten (zum Beispiel die Ausbildungsduldung, Beschäftigungsduldung oder Härtefallregelung) hingewiesen oder ausschließlich auf die Bleiberechtsregelungen nach §§ 25a und 25b AufenthG?
  5. Wieviele Personen wurden auf diese Weise seit April 2017 informiert?
  6. a) Wieviele von diesen Personen haben seitdem eine Aufenthaltserlaubnis beantragt?
    b) In wievielen dieser Fälle wurde die Aufenthaltserlaubnis erteilt, in wievielen Fällen wurde der Antrag abgelehnt und in wievielen Fällen steht die Entscheidung noch aus?
  7. a) Wieviele Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a wurden jeweils in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 bei der Ausländerbehörde Mannheim gestellt?
    b) In wievielen dieser Fälle wurde die Aufenthaltserlaubnis erteilt, in wievielen Fällen wurde der Antrag abgelehnt und in wievielen Fällen steht die Entscheidung noch aus?
  8. a) In wievielen Fällen wurden jeweils in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 gegen die Ablehnung von Anträgen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG oder § 25b AufenthG Widerspruch oder Klage eingelegt?
    b) In wievielen dieser Fälle waren Widerspruch oder Klage erfolgreich, in wievielen Fällen waren sie erfolglos und in wievielen Fällen steht die Entscheidung noch aus?
  9. Wieviele Personen leben aktuell in Mannheim, denen eine Duldung erteilt wurde? Bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Alter (0 bis 14, 14 bis 21 und älter als 21 Jahre) und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren.
  10. Wieviele Personen leben aktuell in Mannheim, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde und wieviele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig jeweils in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020?
  11. Wieviele Personen leben aktuell in Mannheim, denen eine Ausbildungsduldung nach § 60a II S. 4 AufenthG erteilt wurde und wieviele von ihnen erhielten diese erstmalig jeweils in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020?
  12. Wieviele Personen leben aktuell in Mannheim, denen eine Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG erteilt wurde?

 

Begründung:

Laut einem Beschluss der Landesregierung vom April 2017 müssen die Ausländerbehörden über die gesetzlichen Bleiberechtsregelungen für gut integrierte Geduldete aufklären. Mit dieser Frage soll die Umsetzung dieser Anweisung und ihre Wirksamkeit erfragt werden.