Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat, wie häufig und in welchem Umfang in den Jahren 2018 und 2019 Bürgerinnen und Bürger amtliche Informationen erhalten haben, die nicht öffentlich zugänglich sind, jedoch unter das Informationsfreiheitsgesetz fallen.
Begründung:
Die Beschlussempfehlung V625/2019 sieht vor, dass die „Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (…) vom 19. Dezember 2006“ dahingehend angepasst wird, dass für Auskünfte an Bürgerinnen und Bürger von einer Rahmen- auf eine Zeitgebühr umgestellt wird. Der Gemeinderat hat am 26.11.2019 dieser Empfehlung mehrheitlich zugestimmt. Dadurch sind die Gebühren für individuell erstellte Informationen zum 01.01.2020 erheblich gestiegen. Möglicherweise ist dadurch eine Barriere für die Erteilung von Auskünften aus der Verwaltung an die Bürgerinnen und Bürger entstanden. In der Abwägung zwischen dem Recht auf möglichst barrierefreie bzw. -arme Transparenz amtlicher Vorgänge und dem Aufwand für die Verwaltung durch die Informationserteilung ist es hilfreich zu wissen, wie häufig, an wieviele Personen und in welchem Umfang diese Informationen überhaupt erteilt wurden.