Der Gemeinderat möge beschließen: Die Verwaltung entwickelt einen Qualitätsrahmen für die Ganztagesbetreuung im Grundschulalter.
Begründung:
Derzeit gibt es – anders als für Krippen und Ganztageskindergärten – auf Landesebene keine Rahmenrichtlinien für die Qualität der Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder. Deshalb ist es dringend erforderlich, durch entsprechende Rahmenrichtlinien auf kommunaler Ebene die Qualität der Ganztagesbetreuung der Grundschulkinder zu sichern.
Der Ausbau der Ganztagesgrundschulen erfolgt nicht so schnell, wie es notwendig wäre, um den steigenden Bedarf zu decken. In Mannheim entstehen vielfältige Angebote der Ganztages-betreuung sehr unterschiedlicher Qualität, teilweise mit ungünstigen personellen und räumlichen Voraussetzungen, etwa fehlendes Außengelände, kleine Räume, kein Fachpersonal. Insgesamt kann – bis auf Ausnahmen – festgestellt werden, dass die räumliche und personelle Ausstattung der Betreuung der Grundschulkinder gegenüber den klassischen Horten der Jugendhilfe (FB 56 und einige freie Träger) gesunken ist – dies in einer Situation, in der die pädagogischen Anforderungen (z.B. durch inklusive Beschulung von Kindern mit einer Behinderung) gestiegen sind.
Ziel einer Ganztagesbetreuung ist „ein gutes Aufwachsen, Chancengleichheit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern“, so 2017 die damalige Familienministerin Barley. Es geht also nicht nur um reine Betreuung, sondern vor allem auch um Erziehung, Bildung und Förderung von Chancengleichheit. Dazu bedarf es einer guten Qualität mit guten Rahmenbedingungen.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Empfehlungen einer vom Forschungsverbund DJI/TU Dortmund herausgegebenen wissenschaftlichen Studie aus dem Jahre 2017 (Rauschenbach, Schilling, Meiner-Teubner):
„Wer Kindern von Beginn an eine gute Förderung und Entwicklung zugutekommen lassen will, wer Kindern von früh auf gleiche Chancen jenseits der sozialen Herkunft geben will, kann nicht die Standards senken, um sich dadurch noch zusätzliche Plätze und Personal zu erhoffen – das wäre ein fatales Signal an die bereits Beschäftigten –, sondern muss konsequent die nachholende Modernisierung eines Arbeitsfeldes und seiner Fachkräfte vorantreiben. Die damit verbundenen sozialen Berufe wurden als Frauenberufe lange Zeit im Schatten der anderen Sozial- und Bildungsberufe vernachlässigt und nicht frühzeitig an die heutigen Bedingungen eines modernen Arbeitsmarktes für Humandienstleistungen und Dienste am Menschen angepasst. Der Nachholbedarf ist unübersehbar – und wird im Lichte der hier vorgestellten Zukunftsszenarien noch markanter.
Das gilt im Kern auch für das Angebot an Horten und Ganztagsschulen im Grundschulalter. Bis heute gibt es keine politisch abgestimmten Vereinbarungen, wie der Bedarf an weiteren und besseren Betreuungsangeboten für Grundschulkinder realisiert werden soll. Die Zahlen und Eckwerte lassen sich aus dieser Studie entnehmen. Auch hier sind auf der einen Seite Bund, Länder und Gemeinden gefordert, gemeinsam politisch aktiv zu werden; zugleich müssen sich auf der anderen Seite Kultusbehörden und die Sozial- und Jugendministerien darüber verständigen, wie gemeinsam ein qualifiziertes und bedarfsdeckendes Ganztagsangebot bereit gestellt werden kann. Der Bedarf dazu ist jedenfalls unübersehbar.“